Softwareentwicklung Open

Ausschreibungssnapshot

26/025 Digitaler Marktplatz

Es soll ein Digitaler Marktplatz beschafft werden, über den das Land Niedersachsen IT-Leistungen beziehen kann.

Deadline Offen
Region Niedersachsen · Land Niedersachsen
Relevanz 90,0
Veroeffentlicht 13.07.2026
Wertspektrum Nicht angegeben

Einordnung

Was hier tatsaechlich beschafft wird

Es soll ein Digitaler Marktplatz beschafft werden, über den das Land Niedersachsen IT-Leistungen beziehen kann.

Mehrwertsignale

Einordnung

IT-Cluster Softwareentwicklung
Relevanz-Score 90,0

Lots

Lose und operative Teilleistungen

Los LOT-0001 · 26/025 Digitaler Marktplatz Open

Art und Umfang der Leistung: Es soll ein Digitaler Marktplatz für IT-Leistungen für das Land Niedersachsen beschafft werden. Dieser soll unter anderem den bisherigen Webshop ablösen. Der Digitale Marktplatz soll Einkäufer und mehrere Lieferanten verbinden und den zentralen Zugriff auf vielfältige Produktkataloge sowie eine effiziente, transparente Beschaffungsabwicklung ermöglichen. Über den Digitalen Marktplatz soll neben der IT-Einzelbeschaffung auch der Vertrieb der Leistungen aus anderen bestehenden Rahmenvereinbarungen des Landes an die Endkunden erfolgen. Das geplante Beschaffungsvolumen bewegt sich im unteren, zweistelligen Millionenbereich. Angaben der Anforderungen: 1: Der Marktplatz muss sicherstellen, dass sämtliche Anbieter die gesetzlichen Mindestanforderungen (§§123, 124 GWB, Einhaltung der Russlandsanktionen und Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes) erfüllen. 2: Da die Wirtschaftlichkeit sich im Einzelfall über den Wettbewerb auf der Plattform ermittelt, ist es zwingend erforderlich, dass mindestens 100 Anbieter für den Bereich IT auf der Marktplattform registriert sind. 3: Über den Marktplatz muss es möglich sein, die Lagerbestände der ausgewählten Produkte in Echtzeit abbilden zu können. Zur Sicherung des fairen Wettbewerbs darf der Marktplatzbetreiber keine eigenen Produkte anbieten, der jeweilige Anbieter nur als Pseudonym sichtbar sein und der Marktplatzbetreiber keine wirtschaftlichen Vor- oder Nachteile vom Abruf bestimmter Anbieter haben. 4: Die Plattform wird im Single-Creditor Modell betrieben, nach dem der Auftraggeber nur mit dem Marktplatzbetreiber Verträge schließt. Dieser schließt die entsprechenden Verträge mit den Anbietern. Die gesamte Abwicklung des Auftrages (Rechnungstellung, vertragliche Fragen und ähnliches) erfolgt über den Marktplatzbetreiber. Dieser stellt gegenüber den Anbietern standardisierte AGBs bereit. 5: Die Suchfunktion lässt transparent erkennen, nach welchen Kriterien die Produktauswahl und Reihenfolge gebildet wird. Ebenfalls ist eine Dokumentation der Auswahl (z.B. bester Preis, besonders nachhaltig, etc.) erforderlich, damit die Benutzer die Wirtschaftlichkeit ihrer Aufträge nachweisen können und die Manipulationsgefahr durch die Transparenz eingeschränkt wird. Zudem kann die Suche über EAN Nummern erfolgen. 6: Der Marktplatz muss ermöglichen, bestehende Rahmenvereinbarungen mit anderen Auftragnehmern in den Marktplatz zu integrieren und bevorzugt anzuzeigen. 7: Der Webshop ermöglicht das Flagging von einzelnen Artikeln, beispielsweise als kompatibel zu betreuten Hardwareservices des Auftraggebers. 8: Der Marktplatz ermöglicht die Anpassung des Anbieterpools für einzelne Mandanten, um auf unterschiedliche Compliance Anforderungen einzelner Ressorts sowie Änderungen der Rechtslage in Niedersachsen reagieren zu können. 9. Der Marktplatz verfügt über einen integrierten, abbildbaren und konfigurierbaren Genehmigungsworkflow in den jeweiligen Nutzerkonten, da die internen Genehmigungsprozesse der Nutzer erheblich variieren. 10: Betrieb der Plattform: Der Marktplatz ist in einem europäischen Rechenzentrum zu hosten. Dieses Rechenzentrum muss den C5 Kriterien des BSI genügen. Der Marktplatz muss deutschsprachig sein. Der Marktplatz muss als Weblösung über die gängigen Standardbrowser nutzbar sein, ohne eine Installation auf der Client-Hardware erforderlich zu machen.

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Historie

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