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Ausschreibungssnapshot
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Städte Hirschhorn und Neckarsteinach im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Die Städte Hirschhorn und Neckarsteinach haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Städte das Ziel, ihre Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzess…
Einordnung
Was hier tatsaechlich beschafft wird
Die Städte Hirschhorn und Neckarsteinach haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Städte das Ziel, ihre Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den betreffenden Gebieten abgeschlossen werden. Die beiden vorbenannten Städte haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Federführend ist die Stadt Hirschhorn (Zuwendungsempfänger, nachfolgend "Konzessionsgeber"), welche per Aufgaben-übertrag in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt vorgesehen ist. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMAD2/documents heruntergeladen werden können.
Mehrwertsignale
Einordnung
Lots
Lose und operative Teilleistungen
Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1.
Historie