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Ausschreibungssnapshot
Breitbandversorgung durch Betrieb einer Leerrohr-Infrastruktur, Ausstattung und Betrieb von Netzinfrastruktur, Sicherstellung der Breitbandversorgung
Betreiber-Modell für eine vom BZV zu errichtende (jetzt: errichtete) Leerrohr-Infrastruktur, die einer FttC-/DSL-Infrastruktur (Glasfaser bis zum Straßenverteilerkasten, danach kupferbasierte Anschlüsse). Die Leerrohr-Infrastruktur (drei parallele Leerrohre) wurde der im Vergabeverfahren ermittelten Pächterin zum Zwec…
Einordnung
Was hier tatsaechlich beschafft wird
Betreiber-Modell für eine vom BZV zu errichtende (jetzt: errichtete) Leerrohr-Infrastruktur, die einer FttC-/DSL-Infrastruktur (Glasfaser bis zum Straßenverteilerkasten, danach kupferbasierte Anschlüsse). Die Leerrohr-Infrastruktur (drei parallele Leerrohre) wurde der im Vergabeverfahren ermittelten Pächterin zum Zwecke der Nutzung für den Aufbau eines Netzes zur Breitband-Grundversorgung nach dem seinerzeitigen (2009/2010) Mindeststandard (2 Mbit/s downstream) überlassen. Gegenstand der hiermit bekannt gemachten, vertraglich vereinbarten Änderung ist, dass zwei der drei parallelen Leerrohre aus dem Pachtverhältnis entlassen und dem BZV zurückgegeben werden, wobei der Pachtzins verhältnismäßig auf ein Drittel des vorher zu zahlenden Betrages reduziert wird. Zudem werden Regelungen zur sukzessiven Außerbetriebnahme der aktiven FttC/DSL-Technik vereinbart (vor dem Hintergrund des Wechsels von Kunden zu Glasfaseranschlüssen). Zudem hat die Pächterin erklärt, eine ihr bereits nach dem Ausgangsvertrag zustehende Verlängerungsoption auszuüben, so dass die Laufzeit des Vertrags sich bis 31.12.2038 verlängert hat.
Mehrwertsignale
Einordnung
Lots
Lose und operative Teilleistungen
Ursprünglich: Breitbandversorgung durch Betrieb einer Leerrohr-Infrastruktur, Ausstattung und Betrieb von Netzinfrastruktur und diskriminierungsfreie Sicherstellung der Grundversorgungs-Internet-Anbindung. Gegenstand der hiermit bekannt gemachten, vertraglich vereinbarten Änderung ist, dass zwei der drei parallelen Leerrohre aus dem Pachtverhältnis entlassen und dem BZV zurückgegeben werden, wobei der Pachtzins verhältnismäßig auf ein Drittel des vorher zu zahlenden Betrages reduziert wird. Zudem werden Regelungen zur sukzessiven Außerbetriebnahme der aktiven FttC/DSL-Technik vereinbart (vor dem Hintergrund des Wechsels von Kunden zu Glasfaseranschlüssen). Zudem hat die Pächterin erklärt, eine ihr bereits nach dem Ausgangsvertrag zustehende Verlängerungsoption auszuüben, so dass die Laufzeit des Vertrags sich bis 31.12.2038 verlängert hat.:
Historie