Softwareentwicklung Open

Ausschreibungssnapshot

IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 1: Geschäftsbereiche des BMI und BMF

Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python

Deadline 02.07.2026 11:30
Region
Relevanz 90,0
Veroeffentlicht 28.05.2026
Wertspektrum Nicht angegeben

Einordnung

Was hier tatsaechlich beschafft wird

Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python

Mehrwertsignale

Einordnung

IT-Cluster Softwareentwicklung
Relevanz-Score 90,0

Lots

Lose und operative Teilleistungen

Los LOT-0000 · IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 1: Geschäftsbereiche des BMI und BMF Open

Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren abgebildet werden: ZIB 15.11 - 9988/25/VV : 1 "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 1 Geschäftsbereiche des BMI und BMF" (dieses Verfahren) ZIB 15.11 - 9988/25/VV : 2 "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 2 restliche Bundesverwaltung" Aus der Rahmenvereinbarung über "IT-Dienstleistungen im Bereich der Programmiersprache Python, Los 1 Geschäftsbereiche des BMI und BMF" kann bis zu einer Höchstmenge von 33.496 Personentagen abgerufen werden. Zuschlagslimitierung: Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV). Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der zwei ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft den Zuschlag nur für maximal ein Los bekommen kann. Der Zuschlag wird für jedes Los separat in aufsteigender Reihenfolge erteilt, beginnend beim Los 1. Dies wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt, siehe hierzu Dokument "01. Besondere Bewerbungsbedingungen_VV1". Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vor, so entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in einem Los bereits den Zuschlag erhalten hat. Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das als Generalunternehmer z. B. den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, welcher den Zuschlag auf Los 2 erhalten würde, nicht mehr infrage kommt. Das Angebot für Los 2 käme in diesem Fall für einen Zuschlag nicht mehr in Betracht.

Relevanz 0,0 · Deadline 02.07.2026 11:30

Historie

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