Softwareentwicklung Awarded
Ausschreibungssnapshot
Unterstützungsleistung Verfahren MÜSt (KONSENS)
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist im Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) mit der Entwicklung von Software im Bereich der maschinellen Überwachung der Steuerfälle (Abkürzung: MÜSt) beauftragt. Beschafft werden Leistungen im Bereich der Java- und Datenbankentwicklung dur…
Einordnung
Was hier tatsaechlich beschafft wird
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist im Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) mit der Entwicklung von Software im Bereich der maschinellen Überwachung der Steuerfälle (Abkürzung: MÜSt) beauftragt. Beschafft werden Leistungen im Bereich der Java- und Datenbankentwicklung durch zwei erfahrene Senior-Entwickler. Diese Leistungen sind im Bereich des Verfahrens MÜSt zu erbringen, insbesondere im Projekt „MÜSt-Kontingentierungsverfahren“. Der Vertrag wird für eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen mit der Option, ihn dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (insgesamt „1+1+1+1“). Die voraussichtliche Abnahmemenge beträgt 220 Personentage pro Vertragsjahr pro Consultant. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Vertragsjahr. Es besteht keine Abrufverpflichtung in diesem Umfang, eine Mindestabnahmemenge von 180 PT pro Mindestvertragslaufzeit pro Consultant wird jedoch garantiert.
Mehrwertsignale
Einordnung
Lots
Lose und operative Teilleistungen
Unterstützungsleistung Verfahren MÜSt (KONSENS) - LOS 1 Der Vertrag wird für eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen mit der Option, ihn dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (insgesamt „1+1+1+1“). Die voraussichtliche Abnahmemenge beträgt 220 Personentage pro Vertragsjahr pro Consultant. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Vertragsjahr. Es besteht keine Abrufverpflichtung in diesem Umfang, eine Mindestabnahmemenge von 180 PT pro Mindestvertragslaufzeit pro Consultant wird jedoch garantiert.
Unterstützungsleistung Verfahren MÜSt (KONSENS) - LOS 2 Der Vertrag wird für eine Laufzeit von einem Jahr geschlossen mit der Option, ihn dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (insgesamt „1+1+1+1“). Die voraussichtliche Abnahmemenge beträgt 220 Personentage pro Vertragsjahr pro Consultant. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Vertragsjahr. Es besteht keine Abrufverpflichtung in diesem Umfang, eine Mindestabnahmemenge von 180 PT pro Mindestvertragslaufzeit pro Consultant wird jedoch garantiert.
Historie